NOFV verurteilt Nulldrei wegen Meinungsäußerung von Fans
Bei unserem Heimspiel gegen den BFC Dynamo am 1. April 2026 zeigten Babelsberg-Fans mehrere Spruchbänder. Eines trug den Schriftzug "Emotionen statt Schlagstock – ACAB“. Dafür hat das Sportgericht des NOFV unseren Verein nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro (zuzüglich 85,60 Euro Gebühren) verurteilt. Der Vorstand des SVB kritisiert dies scharf:
"Unsere Fans haben mit dem Spruchband eine zugespitzte, politische Aussage getroffen, die auf aktuelle Diskurse über Polizeieinsätze im Fußballkontext Bezug nimmt. Als Verein machen wir uns nicht mit der Ausdrucksform gemein, der Inhalt ist aber nach ordentlicher Rechtsprechung vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Das hat sogar das Bundesverfassungsgericht bereits vor Jahren so bestätigt. Dass sich der NOFV über höchstrichterliche Bewertungen offensichtlich hinwegsetzt, ist nicht nur in höchstem Maße unverständlich. Dieses Urteil gegen uns ist auch Wasser auf die Mühlen für Befürchtungen, Urteile des Sportgerichts erfolgen willkürlich und fernab von ordentlicher Gerichtsbarkeit.
Das konkrete Spruchband zu sanktionieren, lässt zudem jeglichen Weitblick vermissen in einer Zeit in der es im Wochentakt Berichte über unverhältnismäßige Polizeieinsätze und -gewalt in und um Fußballspiele in Deutschland gibt. Auch Fans unseres Vereins waren davon in der Vergangenheit betroffen. Erinnert sei nur an die massive Eskalation mit Dutzenden Verletzten beim Pokalsieg unserer ersten Mannschaft in Luckenwalde vor fast genau zehn Jahren. Geschehnisse wie diese müssen aufgearbeitet werden. Zur Auseinandersetzung gehört Meinungsaustausch. Versuche, Fans mundtot zu machen, tragen unseres Erachtens nicht dazu bei."
Die Statuten des NOFV sehen vor, dass bei Geldstrafen bis zu einer Höhe von 550 Euro eine Berufung ausgeschlossen ist. Der Verein hat somit keine Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen und muss die Strafe sofort zahlen. Auch vor diesem Hintergrund hat der Vorstand beschlossen, diesen Fall öffentlich zu machen. Nach Aufforderung hatte der Verein in einer schriftlichen Stellungnahme klar und deutlich seine Haltung dargelegt, über Hintergründe informiert und darauf hingewiesen, dass das Spruchband zu keiner Zeit das Fußballspiel beeinträchtigte oder für Störungen gesorgt hatte. Die Stellungnahme wurde nur teilweise gewürdigt, sodass sich der Eindruck aufdrängt, am Slogan "ACAB" wird ein Exempel statuiert.
