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Kinderschutz beim SV Babelsberg 03

Der SV Babelsberg 03 e. V. steht für sportliche Leidenschaft, Fairness und gesellschaftliche Verantwortung. Als traditionsreicher Verein mit Wurzeln im Stadtteil Babelsberg vereinen wir Leistungssport und Breitensport, Fußball und Vielfalt – vom Kleinfeld bis zum Großfeld, vom Roller Derby über Schach bis hin zum Reiten, Volleyball und Skat. 

Unser gemeinsames Ziel ist es, Menschen zusammenzubringen, Bewegung zu fördern und Werte zu leben. Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen bei uns einen Ort finden, an dem sie sich sportlich entfalten, soziale Erfahrungen sammeln und sich in einem sicheren Umfeld entwickeln können. Im Fußball begreifen wir uns ab dem Großfeld als Leistungsverein, der Talente gezielt fördert und sportliche Entwicklung auf hohem Niveau ermöglicht.
Im Kleinfeldbereich sowie in unseren anderen Abteilungen steht hingegen die Freude an Bewegung, das Miteinander und die individuelle Entwicklung im Vordergrund.
Beides gehört untrennbar zu unserem Selbstverständnis – denn Leistung braucht Fundament, und Sport bedeutet immer Gemeinschaft.

Mit diesem Kinderschutzkonzept bekennt sich der SV Babelsberg 03 e. V. dazu, allen jungen Menschen in unserem Verein ein Umfeld zu bieten, das Sicherheit, Respekt und Vertrauen gewährleistet. Wir schützen Kinder und Jugendliche vor jeder Form von Gewalt, Diskriminierung und Grenzverletzung –
und wir fördern eine Kultur des Hinschauens, Zuhörens und Handelns.

Wir verstehen Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe: Trainer*innen, Betreuer*innen, Eltern, Vorstände und Vereinsmitglieder tragen gemeinsam Verantwortung,
damit jedes Kind und jeder Jugendliche bei Babelsberg 03 sagen kann:

„Ich bin willkommen. Ich bin sicher. Ich kann mich entwickeln.“

Dieses Konzept ist Ausdruck unserer Haltung: Sportliche Stärke entsteht dort, wo Respekt, Vertrauen und Menschlichkeit selbstverständlich sind.

Ist Ihnen etwas zum Kinderschutz aufgefallen?

Jede Person soll die Möglichkeit erhalten, unangenehme Situationen oder Verhaltensweisen, die Kinder und Jugendliche in ihrer leiblichen, seelischen und geistigen Unverletzlichkeit berühren, zu melden oder Beschwerden einreichen zu können. Auch die Möglichkeit einer anonymen Beschwerde wird eingeräumt.