SVB geht gegen FLB-Urteil vor Landgericht Cottbus vor
Statement des Vorstands zur Klage gegen das Urteil des FLB zum Pokalspiel gegen Energie Cottbus (06.09.2024):
Nachdem der Fußball-Landesverband Brandenburg (FLB) im Mai diesen Jahres das Urteil aus erster Instanz zum Landespokalspiel von Babelsberg 03 gegen Energie Cottbus am 6. September 2024 in weiten Teilen bestätigt hat, haben wir weitere juristische Schritte dagegen mit anwaltlicher Unterstützung geprüft. Im Ergebnis haben wir Klage gegen die letztlinstanzliche sportgerichtliche Entscheidung vor dem Landgericht Cottbus eingereicht. Diese wurde angenommen, sodass nun ein zivilrechtlicher Prozess beginnen kann. Der SVB wird in dem Verfahren von der erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei Lau & Meyer vertreten.
Wir haben bereits bei unserer Mitgliederversammlung deutlich gemacht, was das FLB-Urteil - es sieht eine Geldstrafe in Höhe von 34.040 Euro vor sowie die Teilnahme am Landespokal nur auf Bewährung - für einen Regionalliga-Verein wie unseren bedeutet und dass wir das Urteil insgesamt für nicht gerechtfertigt halten - auch weil wir als Verein im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Aufklärung der Vorfälle beigetragen haben.
Viel zu oft werden die Verbandsurteile und Strafen von Vereinen hingenommen aus Sorge vor noch höheren Kosten durch weitere juristische Schritte. Wir haben hier genau abgewogen und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir das Urteil des FLB aus sachlichen Gründen nicht hinnehmen können und sehen uns deshalb gezwungen, die uns rechtlich zustehenden Möglichkeiten zu nutzen.
Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass wir eine professionelle und erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem FLB in sportlichen Belangen pflegen, die wir als Verein unabhängig von diesem Gerichtsverfahren aufrechterhalten wollen und werden. Zu unserer Verantwortung als Vorstand gehört es jedoch auch, Schaden vom Verein abzuwenden, wie er durch das oben genannte Urteil entstehen würde, sollte dieses Bestand haben.