Statement des Vorstands zum Urteil des FLB
Statement des Vorstands zum Urteil des FLB im Berufungsverfahren zum Pokalspiel gegen Energie Cottbus (06.09.2024)
Der Fußball-Landesverband Brandenburg (FLB) hat das Urteil aus erster Instanz zum Landespokalspiel Babelsberg 03 gegen Energie Cottbus vom 6. September 2024 in weiten Teilen bestätigt. Damit muss unser Verein eine Geldstrafe in Höhe von 34.040 Euro zahlen und darf nur auf Bewährung am Landespokal der nächsten Saison teilnehmen.
Im Rahmen der Verbands-Sportgerichtsbarkeit sind keine weiteren Rechtsmittel vorgesehen. Als Vorstand des SVB können wir dieses Urteil nicht nachvollziehen – die Strafe ist völlig überzogen angesichts der Faktenlage. Im Rahmen unserer Möglichkeiten hatten wir zur Aufklärung der Vorfälle beigetragen. Wir hatten uns auch bereits über problematische Vorfälle beim Spiel geäußert und sie eigenständig geahndet.
Dieser Prozess und insbesondere die massive Geldstrafe für Babelsberg 03 bestärken uns in unserem Einsatz gegen existenzgefährdende Strafen, die Fussballverbände mitunter willkürlich und nicht mehr nachvollziehbar verhängen.
Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, der vereins- und fangetragenen Initiative "Strafen zünden nicht" Gehör zu verschaffen.
Babelsberg 03 ist Teil des Bündnisses aus 17 Fanszenen und 15 Vereinen in mehreren Bundesländern. Gemeinsam fordern diese eine konsequente Abschaffung der verbandsrechtlichen Bestrafung des Einsatzes von nicht missbräuchlich verwendeter Pyrotechnik und deren sofortige Aussetzung