Erinnerung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 23.06.2025
Liebes Vereinsmitglied,
hiermit laden wir dich zur ordentlichen Mitgliederversammlung des SV Babelsberg 03 am Montag, den 23. Juni 2025, um 18.30 Uhr im Thalia Kino Potsdam, Rudolf-Breitscheid-Str. 50, 14482 Potsdam, ein.
Wir empfehlen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
- S-Bahn (S7) bis S-Bhf Babelsberg
- Tram (94, 99) bis Wattstraße
- Bus (601, 693, 694) bis Rathaus Babelsberg
Für PKWs stehen in unmittelbarer Umgebung des Kinos leider nur wenige Parkplätze zur Verfügung (Rudolf-Breitscheid-Str., Benzstr., Schulstr.).
Der Einlass zur Mitgliederversammlung beginnt aufgrund der erforderlichen Mitgliederregistrierung bereits um 17.30 Uhr. Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen sowie das Bereithalten des Mitgliedsausweises. Wahlberechtigt nach § 8 der Vereinssatzung ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 3 Monate Mitglied ist und in keinem hauptberuflichen Dienst-, Arbeits- oder Angestelltenverhältnis mit dem SV Babelsberg 03 steht.
Die Versammlung wird mit nachfolgender Tagesordnung einberufen.
Ergänzungen zur Tagesordnung, mit Ausnahme von Anträgen nach § 8 Absatz 14 der Vereinssatzung, können schriftlich oder am Tag der Versammlung mündlich vorgeschlagen werden.
Die Bilanz für das Kalenderjahr 2024 nach TOP 4 kann nach vorheriger Anmeldung (per Mail an office@babelsberg03.de) von Montag bis Freitag 11-15 Uhr in der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Mit blauweißbunten Grüßen vom Babelsberger Park
gez. Katharina Dahme, Vorstandsvorsitzende
gez. Kristian Kreyes, Vorstandsvorsitzender
Tagesordnung
1. Begrüßung durch die VV-Vorsitzenden
2. Wahl der Versammlungsleitung und Bestimmung des/r Protokollant*innen
3. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Anträge zur Tagesordnung, Beschluss der Tagesordnung (Versammlungsleitung)
4. Bericht des Vorstands zur aktuellen Situation:
4.1 Sport, Nachwuchs und Breitensport
4.2 Finanzen
4.3 Vereinsvernetzungen
5. Rechenschaftsbericht von Vorstand und Kassenprüfer*innen
5.1 Rechenschaftsbericht Vorstand (01.01.-31.12.2024)
5.2 Bericht der Kassenprüferinnen (01.01.-31.12.2024)
6. Entlastung des Vorstands für 01.01. – 31.12.2024
7. Bericht des Aufsichtsrates
8. Wahl des Aufsichtsrates und der Ersatzmitglieder des Aufsichtsrates
8.1 Wahl einer Wahlkommission
8.2 Durchführung der Wahl durch die Wahlkommission
9. Wahl Kassenprüfer*innen
10. Anträge
11. Antrag auf Änderung der Satzung (§8 Abs. 13)
12. Ehrungen durch den Ehrenrat
13. Bericht des Nachwuchsausschusses
14. Bericht des Schiedsrichterausschusses
15. Der Förderverein stellt sich vor
Beschlussantrag Satzungsänderung:
Satzungsändernder Antrag an die Mitgliederversammlung am 23. Juni 2025
Einreicherin: Katharina Dahme
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, den Paragraf 8, Absatz 13 wie folgt zu ersetzen:
Alt: „Zu allen Punkten der Tagesordnung, außer bei Anträgen nach § 8 Absatz 14, sind schriftliche und mündliche Anträge grundsätzlich zulässig.“
Neu: „Anträge an die Mitgliederversammlung sind schriftlich bis spätestens eine Woche vorher an den Vorstand zu richten, sofern sie nicht gesonderten Fristen – wie unter § 8 Absatz 14 geregelt – unterliegen. Später eingehende Anträge können nur behandelt werden, wenn ihre Dringlichkeit von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen wird (Dringlichkeitsanträge). Der Vorstand informiert die Mitglieder unverzüglich über eingegangene Anträge.“
Begründung: Mündlich.
Eingereicht am 12.5.2025, mit Unterstützung des Vorstands per Beschluss am 13.5.2025.
Beschlussantrag Satzungsänderung:
Antrag der Fangruppe „Dauerbrenner“ für die Mitgliederversammlung des SV Babelsberg 03 am 23. Juni 2025
Antrag:
Die Mitgliederversammlung beauftragt den Vorstand des SV Babelsberg 03, gemeinsam mit den Fans für die darauffolgende Mitgliederversammlung eine Ergänzung der Satzung vorzubereiten, in der sich der Verein zur 50+1-Regel bekennt. Als Grundlage möge folgende Formulierung dienen:
„Der SV Babelsberg 03 bekennt sich zur 50+1-Regel, setzt sich aktiv für ihren Erhalt ein und arbeitet nicht mit jenen zusammen, die diese Regel missachten, unterlaufen oder beseitigen wollen.“
Begründung des Antrags:
Die 50+1-Regel besagt, dass der Verein bzw. sein oberstes Beschlussorgan, die Mitglieder-versammlung, immer eine Stimmenmehrheit besitzt, auch wenn Teile des Vereins (z.B. die Erste Herren) als Kapitalgesellschaft o.Ä. ausgegliedert sind. Mit der 50+1-Regel soll sichergestellt werden, dass keine Geldgeber von außen (Investoren, Sponsoren etc.) ohne bzw. gegen das Votum der Vereinsmitglieder über die Geschicke des Vereins bestimmen können.
Wir halten diese Regel für einen essenziellen Bestandteil der hiesigen Fußballkultur, den es zu verteidigen gilt, weil er Mitbestimmung und Demokratie im Vereinsleben absichert. Deswegen wehren wir uns gegen all diejenigen, die diese Regel abschaffen oder durch Ausnahmen entwerten wollen (wie zuletzt Martin Kind von Hannover 96) oder sie ad absurdum führen. Zu Letzteren gehört das Konstrukt RB Leipzig, das zwar de jure vom DFB (bzw. dem zuständigen Finanzamt) als Verein anerkannt ist, aber die Idee der demokratischen Mitbestimmung der Vereinsmitglieder unterläuft, indem nur einige wenige seiner Mitglieder stimmberechtigt sind, die zudem in einem engen Verhältnis zum Red-Bull-Konzern stehen, der 99 Prozent der Anteile an der Bundesligamannschaft hält.
Wir möchten, dass sich unser Verein durch einen entsprechenden Passus in seiner Satzung öffentlich zur 50+1-Regel und der dahinterstehenden Idee einer demokratischen Vereinskultur bekennt. Und deshalb bitten wir Euch, die Mitglieder des SV Babelsberg 03, unseren Vorstand damit zu beauftragen, gemeinsam mit den Fans eine entsprechende Ergänzung der Satzung vorzubereiten und dann auf der nächsten Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorzulegen.
Eingereicht am 12.5.2025, mit Unterstützung des Vorstands per Beschluss am 06.06.2025.