17.01.2012 :: 2000 Euro Geldstrafe für den SV Babelsberg 03
Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußballbundes (DFB) hat den SV Babelsberg 03 wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000,- Euro belegt. Hinzu kommen die Kosten des Verfahrens. Mit der Strafe ahndet der DFB die Vorkommnisse während des Meisterschaftsspiels gegen den SSV Jahn 2000 Regensburg am 16. Dezember 2011 im Babelsberger Karl-Liebknecht-Stadion. Damals waren im Karli sowohl von Gästefans aus Regensburg als auch von Babelsberger Zuschauern pyrotechnische Erzeugnisse abgebrannt worden.
Bei seiner Begründung führt der DFB aus, dass das Entzünden von pyrotechnischen Gegenständen eine grundsätzliche Gefahr für alle im Stadionbereich und insbesondere in der Nähe des pyrotechnischen Gegenstandes befindlichen Personen darstellt. Zu deren Schutz sind derartige Handlungen verboten und deswegen durch die Vereine zu unterbinden. Kommt es zum Abbrennen von Pyrotechnik, so ist nach ständiger Rechtsprechung des DFB-Sportgerichts der Verein hierfür gemäß DFB-Rechts- und Verfahrensordnung verantwortlich.
Bei der Strafzumessung wurde seitens des Kontrollausschusses zu Gunsten des SV Babelsberg 03 berücksichtigt der, dass der Verein die Vorfälle bedauert, sich hierfür entschuldigt hat und Anstrengungen unternimmt, um die konkreten Personen, die die Pyrotechnik eingesetzt haben, zu ermitteln. Straferschwerend fällt ins Gewicht, dass der SVB bereits mehrfach sportgerichtlich in Erscheinung getreten ist (zuletzt 2.000,- Euro Geldstrafe wegen unsportlichen Verhaltens (Abbrennen von Pyrotechnik) beim Spiel gegen Dynamo Dresden im April 2011).
Der SV Babelsberg 03 hat sich wie alle Vereine im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens der Rechts- und Verfahrensordnung unterworfen. Die seit langer Zeit andauernde Debatte um die Zulässigkeit von pyrotechnischen Erzeugnissen kann nicht darüber hinweg täuschen, dass die derzeit geltende Rechtslage das Abbrennen von Pyrotechnik untersagt und Zuwiderhandlungen unter Strafandrohung stehen.
Die Bemühungen um die wirtschaftliche Konsolidierung des Vereins werden durch Verstöße gegen die Stadionordnung und die daraus folgenden Strafen behindert. Sofern Zuschauer beim Abbrennen identifiziert werden, muss der SVB aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen entsprechende Konsequenzen ziehen. Neben einem möglichen Stadionverbot wird auch die Inanspruchnahme der Verursacher für Schadenersatz angestrebt.
Die Spiele des SV Babelsberg 03 zeichnen sich durch eine ganz besondere Atmosphäre aus. Hierfür ist die vorhandene Fankultur ganz maßgeblich mitverantwortlich. Der SV Babelsberg 03 bemüht sich grundsätzlich darum, dieser Fankultur den notwendigen Frei- und Entwicklungsspielraum einzuräumen. Dies bedeutet aber nicht, dass das Karl-Liebknecht-Stadion ein rechtsfreier Raum ist. Wir appellieren deshalb nochmals und nachdrücklich an alle Zuschauer, auf das Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen zu verzichten.
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