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31.01.2012 :: Modeschau im Stern-Center-Potsdam


26.01.2012 :: Zuschauerverhalten

Aus gegebenem Anlass muss erneut das Zuschauerverhalten im Karl-Liebknecht-Stadion thematisiert werden. Leider kam es beim letzten Heimspiel des SVB gegen den SV Wacker Burghausen zu einem folgenschweren Vorfall, der in keiner Weise zu entschuldigen ist und den der Verein nicht ohne Konsequenzen hinnehmen wird.

Das Kamerateam des RBB/BR wurde auf der Hintertorseite an der Karl-Liebknecht-Straße (Block O) während der Filmaufnahmen für die Berichterstattung über das Spiel von Babelsberger Zuschauern massiv beschimpft. Die Mitarbeiter wurden persönlich beleidigt und mit Gegenständen (Bierbecher, brennende Zigaretten u.a.) beworfen. Der Ordnungsdienst musste eingreifen. Durch die Polizei wurden die Personalien eines Zuschauers festgestellt, der sich beim Pöbeln und Beleidigen besonders hervortat.

Es ist traurig, dass die verbalen Entgleisungen gegenüber den Kameraleuten und Reportern sowie das Werfen von Gegenständen von den umstehenden Zuschauern offensichtlich geduldet wurden. Der Ruf des SVB als Verein mit friedlichen und fairen Fans leidet massiv, wenn die Mehrheit der Zuschauer das offenkundige Fehlverhalten Einzelner kommentarlos hinnimmt. Die Bemühungen für ein besseres Image unseres Vereins werden durch dieses Verhalten nicht befördert, sondern konterkariert. Vorstand und Geschäftsführung des SVB rufen alle Zuschauer im Karli auf, die Mindestanforderungen der Stadionordnung einzuhalten.

Vor dem oben geschilderten Hintergrund wird gegen den ermittelten Zuschauer ein Verfahren nach der Richtlinie für Stadionverbote eingeleitet. Der betreffende Zuschauer wird demnach kurzfristig zu einer Anhörung eingeladen. Strafrechtliche Konsequenzen sind ebenfalls möglich. Der Verein wird die betroffenen Mitarbeiter des RBB/BR Kamerateams bei der rechtlichen Durchsetzung ihrer Interessen unterstützen.

Wir verweisen aus diesem Anlass nochmals auf die Stadionordnung für das Karli:

§ 3 Verhalten im Stadion
Innerhalb der Stadionanlage hat sich jeder Zuschauer so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt wird.

§ 4 Verbote
(3) Untersagt ist den Besuchern weiterhin: (g) mit Gegenständen aller Art zu werfen

§ 5 Zuwiderhandlungen
Personen, die gegen die Vorschriften der Stadionordnung verstoßen, können ohne Entschädigung aus dem Stadion verwiesen und mit einem Stadionverbot belegt werden.

Vorstand & Geschäftsführung


24.01.2012 :: Übergabe des neuen Nulldrei-Mannschaftsbusses


17.01.2012 :: 2000 Euro Geldstrafe für den SV Babelsberg 03

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußballbundes (DFB) hat den SV Babelsberg 03 wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000,- Euro belegt. Hinzu kommen die Kosten des Verfahrens. Mit der Strafe ahndet der DFB die Vorkommnisse während des Meisterschaftsspiels gegen den SSV Jahn 2000 Regensburg am 16. Dezember 2011 im Babelsberger Karl-Liebknecht-Stadion. Damals waren im Karli sowohl von Gästefans aus Regensburg als auch von Babelsberger Zuschauern pyrotechnische Erzeugnisse abgebrannt worden.

Bei seiner Begründung führt der DFB aus, dass das Entzünden von pyrotechnischen Gegenständen eine grundsätzliche Gefahr für alle im Stadionbereich und insbesondere in der Nähe des pyrotechnischen Gegenstandes befindlichen Personen darstellt. Zu deren Schutz sind derartige Handlungen verboten und deswegen durch die Vereine zu unterbinden. Kommt es zum Abbrennen von Pyrotechnik, so ist nach ständiger Rechtsprechung des DFB-Sportgerichts der Verein hierfür gemäß DFB-Rechts- und Verfahrensordnung verantwortlich.

Bei der Strafzumessung wurde seitens des Kontrollausschusses zu Gunsten des SV Babelsberg 03 berücksichtigt der, dass der Verein die Vorfälle bedauert, sich hierfür entschuldigt hat und Anstrengungen unternimmt, um die konkreten Personen, die die Pyrotechnik eingesetzt haben, zu ermitteln. Straferschwerend fällt ins Gewicht, dass der SVB bereits mehrfach sportgerichtlich in Erscheinung getreten ist (zuletzt 2.000,- Euro Geldstrafe wegen unsportlichen Verhaltens (Abbrennen von Pyrotechnik) beim Spiel gegen Dynamo Dresden im April 2011).

Der SV Babelsberg 03 hat sich wie alle Vereine im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens der Rechts- und Verfahrensordnung unterworfen. Die seit langer Zeit andauernde Debatte um die Zulässigkeit von pyrotechnischen Erzeugnissen kann nicht darüber hinweg täuschen, dass die derzeit geltende Rechtslage das Abbrennen von Pyrotechnik untersagt und Zuwiderhandlungen unter Strafandrohung stehen.

Die Bemühungen um die wirtschaftliche Konsolidierung des Vereins werden durch Verstöße gegen die Stadionordnung und die daraus folgenden Strafen behindert. Sofern Zuschauer beim Abbrennen identifiziert werden, muss der SVB aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen entsprechende Konsequenzen ziehen. Neben einem möglichen Stadionverbot wird auch die Inanspruchnahme der Verursacher für Schadenersatz angestrebt.

Die Spiele des SV Babelsberg 03 zeichnen sich durch eine ganz besondere Atmosphäre aus. Hierfür ist die vorhandene Fankultur ganz maßgeblich mitverantwortlich. Der SV Babelsberg 03 bemüht sich grundsätzlich darum, dieser Fankultur den notwendigen Frei- und Entwicklungsspielraum einzuräumen. Dies bedeutet aber nicht, dass das Karl-Liebknecht-Stadion ein rechtsfreier Raum ist. Wir appellieren deshalb nochmals und nachdrücklich an alle Zuschauer, auf das Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen zu verzichten.


14.01.2012 :: Bilder von der Neujahrsfeier


 

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